Transparente Verwaltung
Indikator zum Zahlungsverhalten:
Zeitraum 01.07.2022 – 30-09.2022: -27,96
Zeitraum 01.04.2022 – 30.06.2022 -25,99
Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2022 -28,37
Jahr 2021 -16,69
Zeitraum 01.10.2021 – 31.12.2021 -19,29
Zeitraum 01.07.2021 – 30.09.2021 -16,27
Zeitraum 01.04.2021 – 30.06.2021 -15,01
Zeitraum 01.01.2021 – 31.03.2021 -17,64
Jahr 2020 -19,17
Zeitraum 01.10.2020 – 31.10.2020 -21,93
Zeitraum 01.07.2020 – 30.09.2020: -18,24
Zeitraum 01.04.2020 – 30.06.2020: -20,16
Zeitraum 01.01.2020 – 31.03.2020: -14,05
Zeitraum 30.09.2019 – 31.12.2019: -15,25
Zeitraum 30.06.2019 – 30.09.2019: –15,50
Zeitraum 01.04.2019 – 30.06.2019 : – 0,03
Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2019: – 7,35
Zeitraum 01.10.2018 – 31.12.2018: – 8,59
Zeitraum 01.07.2018 – 30.09.2018 : – 16,72
Zeitraum 01.04.2018 – 30.06.2018 : – 19,51
Zeitraum 01.01.2018 – 31.03.2018: – 3,15
Zeitraum 01.10.2017 – 31.12.2017 : – 9,29
Zeitraum 01.07.2017 – 30.09.2017 : – 6,48
Zeitraum 01.04.2017 – 30.06.2017 : – 13,48
Zeitraum 01.01.2017 – 31.03.2017 : – 14,07
Zeitraum 01.10.2016 – 31.12.2016 : 2,64
Zeitraum 01.07. 2016 – 30.09.2016 : – 11,71
Zeitraum 01.04.2016 – 31.06. 2016 : – 6,06
Zeitraum 01.01.2016 – 31.03.2016 : – 5,42
Zeitraum 01.10.2015 – 31.12.2015 : – 13,16
Ermächtigungsdekrete der Schulführungskraft 2023 (Veröffentlichungen laut GvD 33/2013):
Ermächtungsdekret Nr. 42 vom 09.03.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 41 vom 06.03.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 40 vom 03.03.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 39 vom 02.03.02023
Ermächtigungsdekret Nr. 38 vom 02.03.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 37 vom 24.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 36 vom 23.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 35 vom 23.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 34 vom 23.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 33 vom 17.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 32 vom 16.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 31 vom 17.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 30 vom 14.02.2023
Ermächtiungsdekret Nr. 29 vom 14.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 28 vom 14.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 27 vom 13.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 26 vom 09.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 25 vom 09.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 24 vom 09.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 23 vom 07.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 22 vom 09.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 21 vom 08.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 19 vom 07.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 18 vom 06.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 17 vom 03.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 16 vom 02.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr.15 vom 01.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr.14 vom 01.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr.13 vom 01.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 12 vom 01.02.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 11 vom 25.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr.10 vom 20.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 9 vom 20.01.2023
Ermächtigungsdekret_Nr. 8 vom 17.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 7 vom 17.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 6 vom 16.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 5 vom 13.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 4 vom 12.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr. 3 vom 09.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr.2 vom 05.01.2023
Ermächtigungsdekret Nr.1 vom 04.01.2023
Dekrete der Schulführungskraft 2023:
Dekret Nr. 6 vom 28.04.2023 – Abschreibung
Dekret 4 und 5 vom 29.03.2023Zwei- Dreijahresprogramm
Dekret Nr. 3 vom 27.03.2023 – Abrechnung Ökonomat
Dekret Nr. 2 vom 03.02.2023: Abrechnung Ökonomatsdienst
Dekret Nr.1 vom 09.01.2023: Ökonomatsdienst
Dekrete der Schulführungskraft 2022:
Dekret der Schulführungskraft Nr. 92 vom 22.12.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 91 vom 21.12.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 90 vom 20.12.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 89 vom 14.12.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 88 vom 25.11.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 87 vom 18.11.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr.86 vom 11.11.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 85 vom 10.11.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 84 vom 17.10.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 83 vom 17.10.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 82 vom 11.10.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 81 vom 06.10.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 80 vom 27.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 79 vom 22.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 78 vom 22.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 77 vom 14.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 76 vom 12,09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 75 vom 08.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 73 vom 06.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 72 vom 06.09.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 70 vom 31.08.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 69 vom 30.08.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 68 vom 30.08,2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 67 vom 04.08.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 66 vom 07.07.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 65 vom 06.07.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 63 vom 29.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 61 vom 27.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 60 vom 27.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 59 vom 27.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 58 vom 27.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 56 vom 08.06.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 55 vom 31.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 54 vom 25.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 53 vom 24.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 52 vom 23.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 51 vom 17.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 50 vom 17.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 49 vom 12.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 48 vom 10.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 47 vom 05.05.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 46 vom 28.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 45 vom 28.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 44 vom 14.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 43 vom 13.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 42 vom 13.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 41 vom 13.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 39 vom 07.04.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 38 vom 29.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 37 vom 29.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 36 vom 22.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 35 vom 22.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 34 vom 21.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 33 vom 21.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 32 vom 21.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 31 vom 21.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 30 vom 21.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 29 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 28 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 27 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 26 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 25 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 24 vom 14.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 23 vom 07.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 22 vom 07.03.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 21 vom 21.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 20 vom 21.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 19 vom 21.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 18 vom 21.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 17 vom 21.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 16 vom 08.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 15 vom 08.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 14 vom 08.02.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 13 vom 31.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 12 vom 31.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 11 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 10 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 9 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 8 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 7 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 6 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 5 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 4 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 3 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 2 vom 17.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr 1 vom 10.01.2022
Dekret der Schulführungskraft Nr. 22 vom 03.11.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 23 vom vom 18.11.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 24vom 18.11.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 26 vom 18.11.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 29 vom 27.12.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 30 vom 27.12.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 31 vom 27.12.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 32 vom 27.12.2021
Dekret der Schulführungskraft Nr. 33 vom 27.12.2021
Veröffentlichungen laut Gesetz 190/2012:
2023_Dekret_Zwei-_Dreijahresprogramm_Leermeldung
Dekret zur Ergänzung des Zweijahresprogramms
Dekret Leermeldungen (Zwei- und Dreihjahresplan)
Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2019
Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2018
Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2017
Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2016
Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2015
Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2016
Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2017
Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2018
Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2019
Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2016
Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2017
Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2018
Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2019
Beschlüsse des Schulrates für das Jahr 2023
Beschluss Nr. 06 Jahresabschluss
Beschluss Nr. 05 Nichteinbringbarkeit
Beschluss Nr. 04_Kriterien Beitrag für Lehrfahrten
Beschluss Nr. 03_2023 Ergänzung Tätigkeitsplan
Beschluss Nr. 02_2023 Pädagigischer Tag
Beschlüsse des Schulrates für das Jahr 2022
Beschluss Nr 03_2022 Jahresabschluss 2021
Beschluss Nr. 05_2022 Tätigkeitsplan mit Anlage
Beschluss Nr. 06_2022 Profilierung mit Anlage
Beschluss Nr. 07_2022 Dreijahresplan Verlängerung
Die xml- Dateien finden Sie hier
Ergebnisse 2022( esiti_2022.xml)
Ergebnisse 2021( esiti_2021.xml)
Ergebnisse 2020( esiti_2020.xml)
Ergebnisse 2019( esiti_2019.xml)
Ergebnisse 2018( esiti_2018_20190119-1.xml)
Ergebnisse 2017 (esiti_2017_20180120-1.xml)
Ergebnisse 2016 (esiti_2016_20170211-1.xml)
Ergebnisse 2015 (esiti_2015_20160203-1.xml)
Ergebnisse 2014 (esiti_2014_20150129-1.xml)
Ergebnisse 2013 (esiti_2013_20140725-1.xml)
Ergebnisse 2012 (esiti_2012_20140723-1.xml)
Allgemeine Bestimmungen
Programm für Transparenz und Integrität (in Bearbeitung)
Fondi PON 2020 – FESR „Smart class room“ – secondo ciclo
Allgemeine Akte
Allgemeine Rechtsbestimmungen
Rundschreiben des Schulamtsleiters
Verhaltenskodizes:
1. allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): (ext. Link)
http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf
2. Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft (in Bearbeitung)
Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (in Bearbeitung)
Korruptionsvorbeugung
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Organisation
Politisch-administrative Organe
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
-Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
-Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, so Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
– Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
– Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für denParteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernissedes Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
-Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlichfür die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
-Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
– Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
– Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
– Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
– Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert
werden müssen.
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
-Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
-Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
– er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
– er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
– er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden
Tätigkeiten,
– er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
– er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
-Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
-Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
– Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
-Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
-Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
(laut LG Nr. 12/2000)
-Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
-Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
-Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
-Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
-Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung desDienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
(laut DLH Nr. 74/2001)
-Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
-Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
-Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
-Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
-Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
-Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
-Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
-Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
-Gründung von Stiftungen,
-Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
-dingliche Rechte über Immobilien,
-Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
-wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
-Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:
? Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=- .
Die FOS führt 37 Klassen, davon sind 30 in den Räumen des „Emma“ untergebracht, 7 Klassen (2BT1 – 2BT2 – 2ER1 – 2ER2 – 2ER3 – 2TS1 – 2TS2 – 2TS4 in der Außenstelle der Wirtschaftsfachoberschule „F. Kafka“ am Rennweg 3.
Die Verteilung der Klassen im Hauptsitz und in der Außenstelle.
Zusammensetzung der Schülerschaft
Es sind insgesamt 735 Schülerinnen und Schüler an unserer Schule eingeschrieben
Zusammensetzung des Lehrerkollegiums der FOS
Das Lehrerkollegium der FOS besteht aus 115 Lehrpersonen
Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordinieren die verantwortlichen Sekretärinnen die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
Organigramm:
Telefon und elektronische Post
Tel.: +39 0473 20 12 13
Fax: +39 0473 20 12 14
E-Mail: os-tfo.meran@schule.suedtirol.it
Pec: fos.meran@pec.prov.bz.it
Aufträge für Beratung und Mitarbeit
Schulsekretärin:
Ursch Renate
http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/
Personal
Führungskräfte
Direktor Dr. Markus Dapunt
Beauftragt mit Dekret des Schulamtsleiters Nr.
Gehalt: die Daten über das Gehalt sind aus der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes unter Personal / Verzeichnis der Schulführungskräfte zu entnehmen.
Organisatorische Positionen
Stellvertretende Schulführungskraft: Prof. Stefanie Ausserer
Außenstellenleiter: Prof. Johann Kiem
Stellenplan – Link:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
In Bearbeitung.
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Kollektivvertragsverhandlungen
Link: http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Link: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
Wettbewerbe
Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule
Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen)
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte
Performance
1. Performance-Plan
2. Bericht zur Performance (In Bearbeitung)
3. Gesamtbetrag der Prämien : http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
4. Daten zu den Prämien: : http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
…………………….
Verfahrensarten
Link: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
Monitoring der Verfahrenszeiten
Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.
In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Schulsekretariat, Direktor: +39 0473 201213; os-tfo.meran@schule.suedtirol.it
Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank
Maßnahmen
Maßnahmen politische Organe
Alle sechs Monate ist in diesem Feld eine Auflistung mit den Beschlüssen des Schulrates zu veröffentlichen
Maßnahmen Führungskräfte
Alle sechs Monate ist in diesem Feld eine Auflistung der Maßnahmen der Schulführungskraft zu veröffentlichen.
Genehmigung für die Nutzung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke:
Wahl des Auftragnehmers (z.B. bei der Vergabe von Lieferungen)
mit der Aufnahme von Personal (z.B. Aufnahme von befristetem Lehrpersonal)
mit Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen (z.B. die Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen über den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken)
mit Vereinbarungen mit Privaten
Inhalt, Betreff, die eventuellen Ausgaben und die Eckdaten der wichtigsten Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung hat in zusammengefasster Form („scheda sintetica“) zu erfolgen, die automatisch bei der Erstellung des Dokumentes (welches die entsprechende Maßnahme enthält) gebildet werden soll.
Das Buchhaltungsprogramm der Schulen OBU ermöglicht bereits, die einzelnen Eckdaten der Maßnahmen der Schulführungskraft zu erfassen. Diese Daten sind lediglich zu exportieren und in diesem Feld zu veröffentlichen.
Ausschreibungen und Verträge:
Link: http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/
Aufträge für Beratung und Mitarbeit :
Veröffentlichung von Aufträgen „PerlaPA“ 2020
Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2021
Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2022
Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2023
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen (in Bearbeitung)
Kriterien und Modalitäten
…………………?
Gewährungsakte
Bilanzen
H a u s h a l t s v o r a n s ch l a g 2 0 1 5 (Pdf-Datei)
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen: “In Bearbeitung”.
Immobilien und Vermögensverwaltung
Das Schulgebäude ist im Eigentum des Landes.
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
– nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule:
– Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:
Dienste und Leistungen der Verwaltung
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Dienstleistungsgrundsätze (im Schulprogramm)
Kosten (In Bearbeitung)
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung
Zahlungen der Verwaltung
Tabelle der Zahlungen (Ausgabenkode)
IBAN und Kontodaten:
Weitere Inhalte
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/oder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/oder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.