Transparente Verwaltung

Transparente Verwaltung

Indikator zum Zahlungsverhalten

Ermächtigungsdekrete der Schulführungskraft (Veröffentlichungen laut GvD 33/2013)

Ermächtigungsdekrete der Schulführungskraft 2024

Ermächtigungsdekrete der Schulführungskraft  2023

Dekrete der Schulführungskraft 2022

Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2016

Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2017

Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2018

Dekrete Schulführungskraft für das Jahr 2019

Dekrete der Schulführungskraft

Dekrete der Schulführungskraft 2024

Dekrete der Schulführungskraft 2023

Veröffentlichungen laut Gesetz 190/2012

Veröffentlichungen laut Gesetz 190/2012

Beschlüsse des Schulrates

Beschlüsse des Schulrates 2023

Beschlüsse des Schulrates 2022

Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2016

Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2017

Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2018

Beschlüsse Schulrat für das Jahr 2019

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Fondi PON 2020 – FESR „Smart class room“ – secondo ciclo

Allgemeine Bestimmungen

Programm für Transparenz und Integrität

Dreijahresplan  zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Allgemeine Akte

Allgemeine Rechtsbestimmungen
Rundschreiben des Schulamtsleiters

Verhaltenskodizes:
1. allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): (ext. Link)

http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf

2. Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft (in Bearbeitung)

Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (in Bearbeitung)

Organisation

Politisch-administrative Organe

In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
-Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
-Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, so Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
– Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
– Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für denParteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernissedes Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
-Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlichfür die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
-Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
– Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
– Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
– Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
– Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert
werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
-Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
-Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
– er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
– er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
– er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden
Tätigkeiten,
– er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
– er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
-Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
-Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
– Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
-Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
-Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
(laut LG Nr. 12/2000)
-Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
-Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
-Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
-Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
-Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung desDienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
(laut DLH Nr. 74/2001)
-Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
-Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
-Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
-Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
-Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
-Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
-Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
-Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
-Gründung von Stiftungen,
-Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
-dingliche Rechte über Immobilien,
-Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
-wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
-Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:

? Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in= und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=- .

Gliederung der Ämter

Die FOS führt 37 Klassen, davon sind 30 in den Räumen des „Emma“ untergebracht, 7 Klassen (2BT1 – 2BT2 – 2ER1 – 2ER2 – 2ER3 – 2TS1 – 2TS2 – 2TS4 in der Außenstelle der Wirtschaftsfachoberschule „F. Kafka“ am Rennweg 3.

Die Verteilung der Klassen im Hauptsitz und in der Außenstelle.

Zusammensetzung der Schülerschaft

Es sind insgesamt 735 Schülerinnen und Schüler an unserer Schule eingeschrieben

Zusammensetzung des Lehrerkollegiums der FOS

Das Lehrerkollegium der FOS besteht aus 115 Lehrpersonen

Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordinieren die verantwortlichen Sekretärinnen die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

Organigramm:

Telefon und elektronische Post

Tel.: +39 0473 20 12 13
Fax: +39 0473 20 12 14
E-Mail: os-tfo.meran@schule.suedtirol.it
Pec: fos.meran@pec.prov.bz.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit
Schulsekretärin:

/

http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/

Personal

Führungskräfte

Direktor Dr. Markus Dapunt
Beauftragt mit Dekret des Schulamtsleiters Nr.  14845/2021 vom 18.08.2021

Gehalt: die Daten über das Gehalt sind aus der Sektion „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes unter Personal / Verzeichnis der Schulführungskräfte zu entnehmen.

Organisatorische Positionen

Stellvertretende Schulführungskraft: Prof. Stefanie Ausserer

Außenstellenleiter: Prof. Johann Kiem

Stellenplan – Link:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

In Bearbeitung.

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

VD_Veröffentlichung Nebentätigkeit SJ 2023-2024

Kollektivvertragsverhandlungen

Link: http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Link: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

Wettbewerbe

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule

Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen)

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte

Performance

1. Performance-Plan

2. Bericht zur Performance (In Bearbeitung)

3. Gesamtbetrag der Prämien : http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

4. Daten zu den Prämien: : http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

…………………….
Verfahrensarten

Link: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

Monitoring der Verfahrenszeiten

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.

In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Schulsekretariat, Direktor: +39 0473 201213; os-tfo.meran@schule.suedtirol.it

Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank

Maßnahmen

Maßnahmen politische Organe
Alle sechs Monate ist in diesem Feld eine Auflistung mit den Beschlüssen des Schulrates zu veröffentlichen

Maßnahmen Führungskräfte
Alle sechs Monate ist in diesem Feld eine Auflistung der Maßnahmen der Schulführungskraft zu veröffentlichen.
Genehmigung für die Nutzung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke:
Wahl des Auftragnehmers (z.B. bei der Vergabe von Lieferungen)
mit der Aufnahme von Personal (z.B. Aufnahme von befristetem Lehrpersonal)
mit Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen (z.B. die Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen über den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken)
mit Vereinbarungen mit Privaten
Inhalt, Betreff, die eventuellen Ausgaben und die Eckdaten der wichtigsten Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung hat in zusammengefasster Form („scheda sintetica“) zu erfolgen, die automatisch bei der Erstellung des Dokumentes (welches die entsprechende Maßnahme enthält) gebildet werden soll.
Das Buchhaltungsprogramm der Schulen OBU ermöglicht bereits, die einzelnen Eckdaten der Maßnahmen der Schulführungskraft zu erfassen. Diese Daten sind lediglich zu exportieren und in diesem Feld zu veröffentlichen.

Ausschreibungen und Verträge:

Link: http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/

Aufträge für Beratung und Mitarbeit :

Veröffentlichung von Aufträgen „PerlaPA“ 2020

Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2021

Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2022

Veröffentlichung von Aufträgen “PerlaPA” 2023

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen (in Bearbeitung)

Kriterien und Modalitäten
…………………?

Gewährungsakte

Bilanzen

H a u s h a l t s v o r a n s ch l a g 2 0 1 5  (Pdf-Datei)

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen: “In Bearbeitung”.

Immobilien und Vermögensverwaltung

Das Schulgebäude ist im Eigentum des Landes.

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

AttestazioneOIV2023_FOS Meran

Ernennung KontrollorganeD_17477_2022

– nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule:
– Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Dienstleistungsgrundsätze (im Schulprogramm)

Kosten (In Bearbeitung)

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen: umgehende Erledigung

Zahlungen der Verwaltung

Tabelle der Zahlungen (Ausgabenkode)

IBAN und Kontodaten:

Weitere Inhalte

Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/oder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/oder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.